Jul 11

Derzeit diskutiert der deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Daher ist dies auch wieder öfter Thema in der Presse.

Braucht denn jeder eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und ein Testament?

Hat derjenige der keine Vorsorgevollmacht hat, etwa nicht ausreichend vorgesorgt?

Zunächst muss deutlich gemacht werden, dass der Gesetzgeber eine Vielzahl von Regeln geschaffen hat, die diesen Problemkreis regeln. Das aktuelle Betreuungsrecht ist dazu erst wenige Jahre alt.

Der Gesetzgeber hat aber bewusst nicht jedem Enkel erlaubt, Omas Häusle zu verkaufen und er hat bewusst nicht jedem Ehegatten die Möglichkeit gegeben, über das Vermögen des anderen Ehegatten frei und unkontrolliert zu verfügen.

Bevor man nun die liebe Verwandtschaft mit einer notariell beglaubigten Generalvollmacht ausstattet, die zu Immobilienverkäufen berechtigt und Zugriff auf das gesamte Vermögen ermöglicht, sollte man sich eingehend beraten lassen. Zunächst sollte man sich dabei einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Regelungen verschaffen und sich erklären lassen, zu welchen Ergebnissen diese im Falle eines Falles wohl führen würden. Wird dabei festgestellt, dass hier unbillige oder ungewollte Ergebnisse wahrscheinlich sind, so sind individuelle Vollmachten und Verfügungen zu entwerfen. Oftmals sind die gesetzlichen Regelungen aber ausreichend oder müssen beispielsweise nur durch eine Bevollmächtigung für den Zugriff aufs Girokonto erweitert werden.

Wer keine Vorsorge trifft, muss möglicherweise befürchten, dass seine Angehörigen im Falle eines Falles Schwierigkeiten haben, eine optimale Versorgung durchzuführen. Wer ohne ausreichende Beratung, Vollmachten und Verfügungen abgibt, muss befürchten schon lange vorher ausgeplündert zu werden.

Mrz 14

Für die Teilnehmer der Jugendleitscherschulung:

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit

Ein Antragsformular findet ihr auf der Seite von jugendarbeitsnetz

Nov 27

Für die Online-Welt gelten prinzipiell die selben Gesetze wie im realen Leben, dennoch entstehen hier besonders gerne Legenden, die sich rasant verbreiten.

Auf msn war heute zu lesen, wer sein wlan unverschlüsselt betreibe, mache sich unter Umständen strafbar und durch die Überschrift wird suggeriert, man stünde bereits mit einem Bein im Knast.

Diese Legende ist aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg; Urteil vom 26.07.2006 Az: 308 O 407 /06 entstanden. In diesem (Einzel-) Fall hat ein Landgericht entschieden, dass ein Betreiber eines solchen ungesicherten wlan-Zuganges seine Prüfpflicht verletzt und als Störer für eine Schutzrechtsverletzung insoweit haftet als, dass der Verletzte einen Unterlassungsanspruch hat.

Das Gericht stellt aber auch klar, dass sich die Art und der Umfang der gebotenen Prüf- und Kontrollmaßnahmen nach Treu und Glauben bestimmen.

Übersetzt bedeutet dies:

Wer seinen wlan-Router nicht durch ein Passwort schützt, kann “abgemahnt” werden, wenn über sein wlan urheberrechtlich geschützte Daten (Texte, Musik, Filme, Software etc.) ausgetauscht werden.

In diesem Fall hatten sich die Betreiber des wlan auf den Standpunkt zurückgezogen, sie wüssten nicht, wer die illegalen Downloads bereit gestellt hatte, denn das wlan wäre jedermann zugänglich.

Das Landgericht hat nicht entschieden, dass der wlan-Betreiber Schadensersatz zu leisten hat, es hat nicht festgelegt, welche “Vorkehrungen” zu treffen sind und es hat nicht gesagt, wie zu urteilen wäre, wenn der Nutzerkreis auf einige namentlich bekannte Personen (Nachbarn, WG-Bewohner, Wohnheim-Bewohner etc.) begrenzt gewesen wäre.

Entschieden wurde, dass der wlan-Betreiber durch zumutbare Sicherungsmaßnahmen die Verbreitung unterbinden muss und ihm wurden die Kosten des Verfahrens auferlegt. Es wurde aber auch nicht entschieden, ob der wlan-Betreiber die Kosten hätte tragen müssen, wenn er die zuvor geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und das wlan geschützt hätte.

Keinesfalls hatte das Landgericht über eine strafbare Handlung zu entscheiden.

Hierzu ist aber anzumerken, dass sich ein wlan-Betreiber zunächst verdächtig macht, wenn über sein Netz beispielsweise Pornographie verbreitet wird. Ein solcher Verdacht rechtfertigt unter Umständen eine Hausdurchsuchung, oder die Beschlagnahme des eigenen Computers.

Daher sollte man Fremden den Zugang zum eigenen wlan nicht uneingeschränkt gewähren. Gegen einen Zugang für Freunde, Nachbarn oder Gäste spricht sich og. Urteil dagegen nicht aus.

Das Nutzen eines solche offenen wlans durch gewönliches Surfen, ist dagegen wohl ungefährlich, allerdings ist auch dies noch nicht abschließend geklärt und unter Juristen umstritten.

 

Nov 15

Nach einem Verkehrsunfall stellen sich eine Menge Fragen, von Passanten, Polizeibeamten, Abschleppunternehmern, Werkstätten, Gutachtern, Versicherungsmitarbeitern und Mietwagenverleihern erhält man viele Ratschläge.Oftmals zeigt sich jedoch, dass diese Ratschläge nicht nur gut gemeint waren, sondern von eigenen Interessen geprägt sind.

Es ist nicht immer sinnvoll sofort einen Gutachter zu beauftragen!

Polizeibeamte können das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat meist recht gut beurteilen, auf die Schadensregulierung hat dies jedoch nur teilweise Einfluß.

Benötigen Sie tatsächlich einen Mietwagen oder ist die Auszahlung einer Ausfallentschädigung für Sie wirtschaftlich sinnvoller?

Überstürzen Sie daher nichts. Konzentrieren Sie sich auf die Dokumentation des Unfallhergangs, machen Sie sich Notizen zu den beteiligten Personen, Fahrzeugen und möglichen Zeugen. Machen Sie nach Möglichkeit Fotos.

Machen Sie Angaben zur Ihrer Person, seinen Sie mit Angaben zum Unfallhergang jedoch zurückhaltend.

Ich berate Sie gerne auch kurzfristig, zu allen anstehenden Fragen. Dabei kann dann auf die Umstände des Einzelfalles eingegangen und nach der für Sie effektivsten und kostengünstigsten Verfahrensweise gesucht werden.