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	<title>Frank Kässer</title>
	<link>http://www.rakaesser.de</link>
	<description>Rechtsanwalt &#124; Böblingen</description>
	<pubDate>Fri, 11 Jul 2008 13:14:58 +0000</pubDate>
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	<language>en</language>
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		<title>Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Jul 2008 13:14:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>

		<category><![CDATA[Fragen]]></category>

		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>

		<category><![CDATA[Testament]]></category>

		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>

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		<description><![CDATA[Derzeit diskutiert der deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Daher ist dies auch wieder öfter Thema in der Presse. 
Braucht denn jeder eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und ein Testament?
Hat derjenige der keine Vorsorgevollmacht hat, etwa nicht ausreichend vorgesorgt?
Zunächst muss deutlich gemacht werden, dass der Gesetzgeber eine Vielzahl von Regeln geschaffen hat, die diesen Problemkreis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Derzeit diskutiert der deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Daher ist dies auch wieder öfter Thema in der Presse. </p>
<p>Braucht denn jeder eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und ein Testament?</p>
<p>Hat derjenige der keine Vorsorgevollmacht hat, etwa nicht ausreichend vorgesorgt?</p>
<p>Zunächst muss deutlich gemacht werden, dass der Gesetzgeber eine Vielzahl von Regeln geschaffen hat, die diesen Problemkreis regeln. Das aktuelle Betreuungsrecht ist dazu erst wenige Jahre alt.</p>
<p>Der Gesetzgeber hat aber bewusst nicht jedem Enkel erlaubt, Omas Häusle zu verkaufen und er hat bewusst nicht jedem Ehegatten die Möglichkeit gegeben, über das Vermögen des anderen Ehegatten frei und unkontrolliert zu verfügen. </p>
<p>Bevor man nun die liebe Verwandtschaft mit einer notariell beglaubigten Generalvollmacht ausstattet, die zu Immobilienverkäufen berechtigt und Zugriff auf das gesamte Vermögen ermöglicht, sollte man sich eingehend beraten lassen. Zunächst sollte man sich dabei einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Regelungen verschaffen und sich erklären lassen, zu welchen Ergebnissen diese im Falle eines Falles wohl führen würden. Wird dabei festgestellt, dass hier unbillige oder ungewollte Ergebnisse wahrscheinlich sind, so sind individuelle Vollmachten und Verfügungen zu entwerfen. Oftmals sind die gesetzlichen Regelungen aber ausreichend oder müssen beispielsweise nur durch eine Bevollmächtigung für den Zugriff aufs Girokonto erweitert werden.</p>
<p>Wer keine Vorsorge trifft, muss möglicherweise befürchten, dass seine Angehörigen im Falle eines Falles Schwierigkeiten haben, eine optimale Versorgung durchzuführen. Wer ohne ausreichende Beratung, Vollmachten und Verfügungen abgibt, muss befürchten schon lange vorher ausgeplündert zu werden.</p>
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		<title>WLAN-Haftung 2</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Jul 2008 14:18:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>

		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

		<category><![CDATA[Haftung]]></category>

		<category><![CDATA[Wlan]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 01.07.2008 unter dem Aktenzeichen 11 U 52/07 ein Urteil zur Haftung für einen Internet-Anschluss gefällt, das bahnbrechend sein könnte.
Bislang wurde der Betreiber eines Internet-Anschluss generell als Störer angesehen, wenn von seinem Anschluß Urheberrechtsverletzungen begangen wurden. Das OLG Frankfurt hat diese Rechtssprechung nicht übernommen und sieht hierin eine unzumutbare [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 01.07.2008 unter dem Aktenzeichen 11 U 52/07 ein Urteil zur Haftung für einen Internet-Anschluss gefällt, das bahnbrechend sein könnte.</p>
<p>Bislang wurde der Betreiber eines Internet-Anschluss generell als Störer angesehen, wenn von seinem Anschluß Urheberrechtsverletzungen begangen wurden. Das OLG Frankfurt hat diese Rechtssprechung nicht übernommen und sieht hierin eine unzumutbare Erweiterung der Störerhaftung. Das Urteil wurde möglich, da sich der Anschussinhaber unstreitig im Urlaub befand und die streitgegenständliche Handlung daher von einem Dritten vorgenommen worden sein muss. Nach Auffassung des OLG Frankfurt hat der Anschlussinhaber eine Überwachungs- und Prüfungspflicht. Erst wenn er dem nicht nachkommt oder bei entsprechendem Verdacht nicht handelt, haftet er als Störer für Urheberrechtsverletzungen die über seinen Anschluss begangen werden.</p>
<p>Wenn diese Auffassung von der Rechtssprechung übernommen wird, bedeutet dies letztendlich das Aus für die derzeitige Abzockerei der Abmahnprofis. Um einen Anschlussinhaber wirksam abmahnen zu können, müßte in letzter Konsequenz wohl zunächst der Anschlussinhaber kostenfrei auf die Uhrheberrechtsverletzungen hingewiesen werden, erst wenn diese dann nicht gestopt werden, wäre wohl eine kostenpflichtige Abmahnung möglich. </p>
<p>Trotz dieses Urteils ist von der Nutzung von filesharing-Plattformen allerdings dringend abzuraten.</p>
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		<title>Jugendleiterschulung</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Mar 2008 17:35:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Fragen]]></category>

		<category><![CDATA[Juleica]]></category>

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		<description><![CDATA[Für die Teilnehmer der Jugendleitscherschulung:
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit
Ein Antragsformular findet ihr auf der Seite von  jugendarbeitsnetz
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die Teilnehmer der Jugendleitscherschulung:</p>
<p><a href="http://www.rakaesser.de/wp-content/freistellungsgesetz_2007_11_23.pdf" title="Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit">Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit</a></p>
<p>Ein Antragsformular findet ihr auf der Seite von  <a href="http://www.jugendarbeitsnetz.de/recht/freistellungsg.php" title="jugendarbeitsnetz" target="_blank">jugendarbeitsnetz</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>WLAN-Haftung</title>
		<link>http://www.rakaesser.de/2007/11/27/wlan-haftung/</link>
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		<pubDate>Tue, 27 Nov 2007 20:52:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Fragen]]></category>

		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

		<category><![CDATA[Haftung]]></category>

		<category><![CDATA[Legenden]]></category>

		<category><![CDATA[Wlan]]></category>

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		<description><![CDATA[Für die Online-Welt gelten prinzipiell die selben Gesetze wie im realen Leben, dennoch entstehen hier besonders gerne Legenden, die sich rasant verbreiten.
Auf msn war heute zu lesen, wer sein wlan unverschlüsselt betreibe, mache sich unter Umständen strafbar und durch die Überschrift wird suggeriert, man stünde bereits mit einem Bein im Knast.
Diese Legende ist aus einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die Online-Welt gelten prinzipiell die selben Gesetze wie im realen Leben, dennoch entstehen hier besonders gerne Legenden, die sich rasant verbreiten.</p>
<p>Auf msn war heute zu lesen, wer sein wlan unverschlüsselt betreibe, mache sich unter Umständen strafbar und durch die Überschrift wird suggeriert, man stünde bereits mit einem Bein im Knast.</p>
<p>Diese Legende ist aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg; Urteil vom 26.07.2006 Az: 308 O 407 /06 entstanden. In diesem (Einzel-) Fall hat ein Landgericht entschieden, dass ein Betreiber eines solchen ungesicherten wlan-Zuganges seine Prüfpflicht verletzt und als Störer für eine Schutzrechtsverletzung insoweit haftet als, dass der Verletzte einen Unterlassungsanspruch hat.</p>
<p>Das Gericht stellt aber auch klar, dass sich die Art und der Umfang der gebotenen Prüf- und Kontrollmaßnahmen nach Treu und Glauben bestimmen.</p>
<p>Übersetzt bedeutet dies:</p>
<p>Wer seinen wlan-Router nicht durch ein Passwort schützt, kann &#8220;abgemahnt&#8221; werden, wenn über sein wlan urheberrechtlich geschützte Daten (Texte, Musik, Filme, Software etc.) ausgetauscht werden.</p>
<p>In diesem Fall hatten sich die Betreiber des wlan auf den Standpunkt zurückgezogen, sie wüssten nicht, wer die illegalen Downloads bereit gestellt hatte, denn das wlan wäre jedermann zugänglich.</p>
<p>Das Landgericht hat nicht entschieden, dass der wlan-Betreiber Schadensersatz zu leisten hat, es hat nicht festgelegt, welche &#8220;Vorkehrungen&#8221; zu treffen sind und es hat nicht gesagt, wie zu urteilen wäre, wenn der Nutzerkreis auf einige namentlich bekannte Personen (Nachbarn, WG-Bewohner, Wohnheim-Bewohner etc.) begrenzt gewesen wäre.</p>
<p>Entschieden wurde, dass der wlan-Betreiber durch zumutbare Sicherungsmaßnahmen die Verbreitung unterbinden muss und ihm wurden die Kosten des Verfahrens auferlegt. Es wurde aber auch nicht entschieden, ob der wlan-Betreiber die Kosten hätte tragen müssen, wenn er die zuvor geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und das wlan geschützt hätte.</p>
<p>Keinesfalls hatte das Landgericht über eine strafbare Handlung zu entscheiden.</p>
<p>Hierzu ist aber anzumerken, dass sich ein wlan-Betreiber zunächst verdächtig macht, wenn über sein Netz beispielsweise Pornographie verbreitet wird. Ein solcher Verdacht rechtfertigt unter Umständen eine Hausdurchsuchung, oder die Beschlagnahme des eigenen Computers.</p>
<p>Daher sollte man Fremden den Zugang zum eigenen wlan nicht uneingeschränkt gewähren. Gegen einen Zugang für Freunde, Nachbarn oder Gäste spricht sich og. Urteil dagegen nicht aus.</p>
<p>Das Nutzen eines solche offenen wlans durch gewönliches Surfen, ist dagegen wohl ungefährlich, allerdings ist auch dies noch nicht abschließend geklärt und unter Juristen umstritten.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">&nbsp;</p>
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		</item>
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		<title>Kosten des Nutzerwechsels trägt der Vermieter</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Nov 2007 15:04:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

		<category><![CDATA[Betriebskosten]]></category>

		<category><![CDATA[BGH]]></category>

		<category><![CDATA[Nebenkosten]]></category>

		<category><![CDATA[Nutzerwechsel]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 19/07 entschieden, dass es sich bei den Kosten des Nutzerwechsels nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um nicht umlagefähige Kosten der Verwaltung handelt. &#60;br /&#62;
Nach § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB sind Betriebskosten nur solche Kosten, die dem Vermieter durch das Eigentum an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 19/07 entschieden, dass es sich bei den Kosten des Nutzerwechsels nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um nicht umlagefähige Kosten der Verwaltung handelt. &lt;br /&gt;</p>
<p align="justify">Nach § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB sind Betriebskosten nur solche Kosten, die dem Vermieter durch das Eigentum an dem Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes <strong>laufend</strong> entstehen. &lt;br /&gt;</p>
<p align="justify">Die &#8220;Nutzerwechselgebühr&#8221; fällt in einem Mietverhältnis aber nur einmal an.</p>
<p align="justify">Sollte aber eine vertragliche Regelung getroffen worden sein, so ist eine Gebühr für den Mieter nicht grundsätzlich ausgeschlossen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Verkehrsunfall</title>
		<link>http://www.rakaesser.de/2007/11/15/verkehrsunfall/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Nov 2007 22:20:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fred</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Fragen]]></category>

		<category><![CDATA[]]></category>

		<category><![CDATA[Rat]]></category>

		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einem Verkehrsunfall stellen sich eine Menge Fragen, von Passanten, Polizeibeamten, Abschleppunternehmern, Werkstätten, Gutachtern, Versicherungsmitarbeitern und Mietwagenverleihern erhält man viele Ratschläge.Oftmals zeigt sich jedoch, dass diese Ratschläge nicht nur gut gemeint waren, sondern von eigenen Interessen geprägt sind.
Es ist nicht immer sinnvoll sofort einen Gutachter zu beauftragen!
Polizeibeamte können das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Verkehrsunfall stellen sich eine Menge Fragen, von Passanten, Polizeibeamten, Abschleppunternehmern, Werkstätten, Gutachtern, Versicherungsmitarbeitern und Mietwagenverleihern erhält man viele Ratschläge.Oftmals zeigt sich jedoch, dass diese Ratschläge nicht nur gut gemeint waren, sondern von eigenen Interessen geprägt sind.</p>
<p>Es ist nicht immer sinnvoll sofort einen Gutachter zu beauftragen!</p>
<p>Polizeibeamte können das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat meist recht gut beurteilen, auf die Schadensregulierung hat dies jedoch nur teilweise Einfluß.</p>
<p>Benötigen Sie tatsächlich einen Mietwagen oder ist die Auszahlung einer Ausfallentschädigung für Sie wirtschaftlich sinnvoller?</p>
<p>Überstürzen Sie daher nichts. Konzentrieren Sie sich auf die Dokumentation des Unfallhergangs, machen Sie sich Notizen zu den beteiligten Personen, Fahrzeugen und möglichen Zeugen. Machen Sie nach Möglichkeit Fotos.</p>
<p>Machen Sie Angaben zur Ihrer Person, seinen Sie mit Angaben zum Unfallhergang jedoch zurückhaltend.</p>
<p>Ich berate Sie gerne auch kurzfristig, zu allen anstehenden Fragen. Dabei kann dann auf die Umstände des Einzelfalles eingegangen und nach der für Sie effektivsten und kostengünstigsten Verfahrensweise gesucht werden.</p>
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		<title>Tierhaltung in Mietwohnung</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Nov 2007 22:19:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

		<category><![CDATA[Mietvertrag]]></category>

		<category><![CDATA[Tierhaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 14. November 2007 – VIII ZR 340/06 über die Tierhaltung in einer Mietwohnung entschieden.
Demnach ist ein pauschales Verbot der Tierhaltung in Mietverträgen unwirksam.
Die Richter entschieden, dass die Formulierung “jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters” [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 14. November 2007 – VIII ZR 340/06 über die Tierhaltung in einer Mietwohnung entschieden.</p>
<p align="justify">Demnach ist ein pauschales Verbot der Tierhaltung in Mietverträgen unwirksam.</p>
<p align="justify">Die Richter entschieden, dass die Formulierung “jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters” nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, da sie den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Die Benachteiligung ergibt sich daraus, dass eine Ausnahme von dem Zustimmungserfordernis nur für Ziervögel und Zierfische besteht, hingegen nicht für andere kleine Haustiere. Deren Haltung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, weil von ihnen in der Regel Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter nicht ausgehen können. Das ist nicht nur bei den in der Klausel aufgeführten Ziervögeln und Zierfischen, sondern auch bei anderen Kleintieren der Fall, die, wie etwa Hamster und Schildkröten, ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden.</p>
<p align="justify">Findet sich im Mitvertrag keine Regelung oder ist diese unwirksam, so hängt die Zulässigkeit der Tierhaltung davon ab, ob sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Hierzu ist bei anderen Haustieren als Kleintieren eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten erforderlich. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet.</p>
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