Jul 11

Derzeit diskutiert der deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Daher ist dies auch wieder öfter Thema in der Presse.

Braucht denn jeder eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und ein Testament?

Hat derjenige der keine Vorsorgevollmacht hat, etwa nicht ausreichend vorgesorgt?

Zunächst muss deutlich gemacht werden, dass der Gesetzgeber eine Vielzahl von Regeln geschaffen hat, die diesen Problemkreis regeln. Das aktuelle Betreuungsrecht ist dazu erst wenige Jahre alt.

Der Gesetzgeber hat aber bewusst nicht jedem Enkel erlaubt, Omas Häusle zu verkaufen und er hat bewusst nicht jedem Ehegatten die Möglichkeit gegeben, über das Vermögen des anderen Ehegatten frei und unkontrolliert zu verfügen.

Bevor man nun die liebe Verwandtschaft mit einer notariell beglaubigten Generalvollmacht ausstattet, die zu Immobilienverkäufen berechtigt und Zugriff auf das gesamte Vermögen ermöglicht, sollte man sich eingehend beraten lassen. Zunächst sollte man sich dabei einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Regelungen verschaffen und sich erklären lassen, zu welchen Ergebnissen diese im Falle eines Falles wohl führen würden. Wird dabei festgestellt, dass hier unbillige oder ungewollte Ergebnisse wahrscheinlich sind, so sind individuelle Vollmachten und Verfügungen zu entwerfen. Oftmals sind die gesetzlichen Regelungen aber ausreichend oder müssen beispielsweise nur durch eine Bevollmächtigung für den Zugriff aufs Girokonto erweitert werden.

Wer keine Vorsorge trifft, muss möglicherweise befürchten, dass seine Angehörigen im Falle eines Falles Schwierigkeiten haben, eine optimale Versorgung durchzuführen. Wer ohne ausreichende Beratung, Vollmachten und Verfügungen abgibt, muss befürchten schon lange vorher ausgeplündert zu werden.